Der Senat von Berlin hat entschieden: Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen wird es keine weiteren Lockerungsschritte geben. Trotz der Bemühungen des gesamten organisierten Sports in Berlin betrifft dies auch den Amateurfußball. Das hat der Senat nach seiner Sitzung am Dienstag, den 16. März, bekannt gegeben. Der erhoffte Öffnungsschritt, geplant für den 22. März, wird in Berlin für alle Bereiche ausgesetzt.
Sport ist für Fußballer:innen ab 13 Jahren demnach frühestens nach den Osterferien möglich. Der Senat verwies bei seiner Entscheidung auf die steigenden Inzidenzzahlen in Berlin (91,3 - Stand: 17. März 2021). Aufgrund der gesamtpolitischen Entscheidungen könne nicht auf die nachvollziehbaren Forderungen des Sports eingegangen werden. Die aktuellen Beschlüsse der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben bestehen.
Wie sehen die weiteren Schritte aus?
Dem BFV ist bewusst, dass sich die Fragen der Vereine aktuell auch um den Umgang der Saison 2020/2021 drehen. Dazu läuft derzeit bis Sonntag, den 21. März 2021 eine Vereinsumfrage. Die Umfrage-Ergebnisse und die Ergebnisse der nächsten Bund-Länder-Konferenz (22. März 2021) werden dann in eine Beurteilung der Spieltechniker:innen des Berliner Fußball-Verbandes einfließen und schnellstmöglich veröffentlicht werden.
Der Berliner Fußball-Verband führt darüber hinaus mit dem LSB Gespräche, um den Vereinen vor den nächsten Öffnungsszenarien Planungs- und Handlungssicherheit zu geben, was die Fragen rund um das Thema Selbst- und Schnelltests betrifft. Im Verlauf der Gespräche wurde nun auch die Gesundheitsverwaltung in die Klärung der Fragen mit einbezogen. Vereine signalisierten dem BFV schon die Bereitschaft, einen Teil der Teststrategie zu bilden. Sobald die Gespräche zwischen LSB, BFV und Gesundheitsverwaltung abgeschlossen sind, informiert der BFV die Vereine auf seinen Kommunikationskanälen.
Was gilt es zu beachten?
- Der Wettkampfspielbetrieb im BFV ruht weiterhin.
- Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen in einer festen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe von max. 10 oder max. 20 Personen auf Berliner Sportanlagen im Freien trainieren. Die Gruppe darf von nur einer Person (z.B. Übungsleiter:in/Trainer:in etc.) betreut werden, so dass maximal 10 Kinder oder maximal 20 Kinder und jeweils ein:e Betreuer:in pro Gruppe erlaubt sind.
- Innerhalb der festen Gruppen kann auf den Mindestabstand verzichtet werden. Es darf mit Kontakten trainiert werden. Ständiger unmittelbarer Körperkontakt sollte jedoch vermieden werden.
- Die maximale Anzahl der Gruppen mit 20 Personen pro Großfeld beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf zwei (eine Gruppe pro Halbfeld).
- Die maximale Anzahl der Gruppen mit maximal 10 Kindern beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf vier (eine Gruppe pro Viertelfeld).
- Es gilt zu beachten, dass die Kinder der einzelnen Gruppen während der Trainingszeiten explizit nur in ihrer Gruppe trainiert werden dürfen. Dies bedeutet, dass Trainingsspiele zwischen den Trainingsgruppen ausdrücklich nicht erlaubt sind.
- Zuschauende sind nicht gestattet. Duschen und Kabinen bleiben vorerst geschlossen. Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Eltern werden gebeten, sich nicht dauerhaft an den Ein- oder Ausgängen der Sportanlagen aufzuhalten.
- Die Dokumentation der Teilnehmenden am Training ist vorzunehmen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Wohnbezirk).
- Ein Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin vorliegen. Die Vereine sind weiterhin für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zuständig. Ebenso müssen die Übungsleiter:innen vor der Trainingseinheit auf das Hygienekonzept hinweisen.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen auch Sanitäranlagen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit.
- Sport ist individuell oder mit maximal fünf weiteren Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich.
- Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen aus Profiligen sowie alle weiteren Berufssportler:innen dürfen weiterhin trainieren.