Die Kinder kehren zurück auf den Platz! Auf einer Sitzung des Berliner Senats in der vergangenen Woche wurde der Beschluss gefasst, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 der Freiluftsport für Kinder bis zwölf Jahren in Gruppen von maximal 20 Spielerinnen und Spielern wieder möglich ist.
Damit nimmt ab Montag (15. März) auch der BSV Hürtürkel wieder den Trainingsbetrieb für die Kleinfeld-Teams bis zur D-Jugend auf. Die Gruppen dürfen jeweils von einem Erwachsenen betreut werden. Zu beachten gilt, dass sich die Teilnehmer dieser Gruppen nicht vermischen dürfen.
Zuschauende sind nicht gestattet, die Kabinen bleiben vorerst geschlossen. Die Sanitäranlagen dürfen genutzt werden, in den Gebäuden besteht aber die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Fällt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, treten weitere Lockerungen in Kraft. Dann dürften auch Jugendliche und Erwachsene in Gruppen mit maximal zehn Spielerinnen und Spielern kontaktfrei auf der Anlage auf dem Jahnsportplatz trainieren. Doch auch eine Notbremse wurde in die neue Verordnung eingebaut: Wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigt, gelten wieder die Beschränkungen aus der Zeit vor dem 7. März!
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind zu beachten:
- Der Wettkampfspielbetrieb im BFV ruht weiterhin.
- Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen in einer festen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe von max. 10 oder max. 20 Personen auf Berliner Sportanlagen im Freien trainieren. Die Gruppe darf von einer Person (z.B. Übungsleiter:in/Trainer:in etc.) betreut werden, so dass maximal 10 Kinder oder maximal 20 Kinder und jeweils ein:e Betreuer:in pro Gruppe erlaubt sind.
- Innerhalb der festen Gruppen kann auf den Mindestabstand verzichtet werden. Es darf mit Kontakten trainiert werden. Ständiger unmittelbarer Körperkontakt sollte jedoch vermieden werden.
- Die maximale Anzahl der Gruppen mit 20 Personen pro Großfeld beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf zwei (eine Gruppe pro Halbfeld).
- Die maximale Anzahl der Gruppen mit maximal 10 Kindern beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf vier (eine Gruppe pro Viertelfeld).
- Es gilt zu beachten, dass die Kinder der einzelnen Gruppen während der Trainingszeiten explizit nur in ihrer Gruppe trainiert werden dürfen.
- Zuschauende sind nicht gestattet. Duschen und Kabinen bleiben vorerst geschlossen. Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Eltern werden gebeten, sich nicht dauerhaft an den Ein- oder Ausgängen der Sportanlagen aufzuhalten.
- Die Dokumentation der Teilnehmenden am Training ist vorzunehmen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Wohnbezirk).
- Ein Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin vorliegen. Die Vereine sind weiterhin für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zuständig. Ebenso müssen die Übungsleiter:innen vor der Trainingseinheit auf das Hygienekonzept hinweisen.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen auch Sanitäranlagen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit.
- Sport ist individuell oder mit maximal fünf weiteren Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich.
- Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen aus Profiligen sowie alle weiteren Berufssportler:innen dürfen weiterhin trainieren.
Quelle: Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 4. März 2021 & berliner-fussball.de